Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Proment GmbH – Leistungsprüfstand / Fahrzeugleistungsmessungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Proment GmbH im Bereich:
- Fahrzeug-Leistungsmessungen
- Prüfstandsläufe
- Diagnosemessungen
- Leistungsdiagramme und Auswertungen
Mit Beauftragung einer Messung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
2. Zustand des Fahrzeugs
Das Fahrzeug muss sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden.
Der Auftraggeber bestätigt, dass:
- keine bekannten technischen Defekte vorliegen
- alle sicherheitsrelevanten Bauteile funktionsfähig sind
- ausreichend Betriebsstoffe vorhanden sind (Öl, Kühlmittel usw.)
Fahrzeuge mit erkennbaren technischen Mängeln können aus Sicherheitsgründen von der Messung ausgeschlossen werden.
3. Sauberkeit des Fahrzeugs
Das Fahrzeug ist sauber und frei von starken Verschmutzungen anzuliefern.
Insbesondere dürfen sich keine starken Verschmutzungen wie:
- Schlamm
- Ölverluste
- lose Teile unter dem Fahrzeug
am Fahrzeug befinden.
Stark verschmutzte Fahrzeuge können aus Sicherheitsgründen von der Messung ausgeschlossen werden.
4. Bereifung des Fahrzeugs
Fahrzeuge dürfen nicht mit Winterreifen oder stark abgefahrenen Reifen auf dem Leistungsprüfstand betrieben werden.
Die Reifen müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden.
Bei ungeeigneter Bereifung kann die Messung aus Sicherheitsgründen abgelehnt werden.
5. Risiko bei Leistungsprüfstandsmessungen
Eine Messung auf einem Leistungsprüfstand stellt für das Fahrzeug eine erhöhte mechanische und thermische Belastung dar.
Insbesondere bei:
- leistungsgesteigerten Fahrzeugen
- hochgezüchteten Motoren
- Rennfahrzeugen
- Fahrzeugen mit unbekannter Vorgeschichte
kann es zu Motorschäden oder technischen Defekten kommen.
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Messung auf eigenes Risiko erfolgt.
6. Haftungsausschluss
Die Proment GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden am Fahrzeug, die während oder infolge der Prüfstandsmessung entstehen, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Dies gilt insbesondere für Schäden an:
- Motor
- Getriebe
- Turbolader
- Antriebsstrang
- Reifen
- Kupplung
- Differential
Für Schäden, die durch Materialfehler, Überbelastung oder unsachgemäße Fahrzeugmodifikationen entstehen, wird keine Haftung übernommen.
7. Fahrzeuge mit Leistungssteigerung
Bei Fahrzeugen mit:
- Softwareoptimierung
- Turboumbauten
- Motorumbauten
- Rennkomponenten
erfolgt die Messung grundsätzlich auf Risiko des Auftraggebers.
8. Messgenauigkeit
Die auf dem Leistungsprüfstand ermittelten Werte dienen ausschließlich zu Vergleichs- und Diagnosezwecken.
Messwerte können abhängig sein von:
- Umgebungstemperatur
- Luftdruck
- Fahrzeugzustand
- Reifen
- Befestigung des Fahrzeugs
Daher wird keine Garantie für absolute Messgenauigkeit übernommen.
9. Haftungsbegrenzung
Die Haftung der Proment GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die maximale Haftung ist auf den Auftragswert der Leistungsmessung begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Haftung für Folgeschäden oder Nutzungsausfall ist ausgeschlossen.
10. Verhalten während der Messung
Während des Prüfstandsbetriebs ist der Aufenthalt im Prüfstandbereich nur nach Anweisung des Personals erlaubt.
Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten, da ein Prüfstandslauf erhebliche Gefahren mit sich bringen kann.
11. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist sofort nach Durchführung der Messung ohne Abzug zu bezahlen.
Die Proment GmbH behält sich vor, Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Proment GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.